Dr. Rudolf Dobmeier:
In Zeiten von Corona
Entwicklung der Insolvenzen in der Corona-Krise
Geschäftsführer Roman Graggo
Dr. Rudolf Dobmeier
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Wenn ich mich in diesen Tagen als Insolvenzrechtler zu erkennen gebe, höre ich meistens die Einschätzung, dass ich mich wohl im Moment vor lauter Arbeit nicht retten könne. Es ist aber genau das Gegenteil der Fall.
Die Zahl der insolventen Unternehmen ist seit Beginn der Corona-Krise auf ein historisches Tief gesunken. Die Gründe dafür liegen nach meiner Einschätzung zum einen an dem Irrglauben, dass die Insolvenzantragspflicht ausgesetzt sei. Dies ist für die Zahlungsunfähigkeit schon seit dem 01.10.2020 nicht mehr der Fall. Zum anderen hat die öffentliche Hand liquide Hilfen an coronageschädigte Unternehmen ausbezahlt. Nicht zuletzt nehmen Krisenunternehmen Stundungen von Steuerschulden, Sozialversicherungsansprüchen, etc. in Anspruch und schieben so einen Berg an Schulden vor sich her.
Das hat zu der absurden Situation geführt, dass Unternehmen, die ohne die Corona-Krise durch ein Insolvenzverfahren aus dem Markt ausgeschieden wären, weiter auf dem Markt aktiv sind, obwohl sie nicht rentabel arbeiten („Zombie Unternehmen“). Für die Geschäftsführer dieser Krisenunternehmen erhöht sich die Gefahr, dass sie wegen nicht rechtzeitiger Insolvenzantragsstellung in die Haftung genommen werden. Die Vertragspartner dieser Unternehmen laufen Gefahr, dass ihre Forderungen nicht bezahlt werden.
Es bleibt abzuwarten, wann der Reinigungsmechanismus der Insolvenz wieder einsetzt. Im Sinne einer gesunden Marktwirtschaft wäre dies dringend erforderlich.
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Dr. jur. Rudolf Dobmeier
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